Das Ende der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen?

Seit 2014 können Anleger und Sammler Silbermünzen und Silbermünzbarren aus Drittländern vergünstigt über Differenzbesteuerung kaufen. Nun plant das Bundesfinanzministerium, die Regelung abzuschaffen. Händler müssten dann volle 19 Prozent MwSt. erheben.
Das Ende der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen?

Gold gilt per Gesetz als reines Anlageprodukt, weshalb der Kauf von Goldmünzen und Goldbarren zu Investitionszwecken von der Mehrwertsteuer befreit ist. Nicht so bei Silberprodukten. Hier gilt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent auf den Nettopreis. Das war jedoch nicht immer so, bis Ende 2013 konnte Anlageware aus Silber zum vergünstigten Steuersatz von sieben Prozent erworben werden. Fast zeitlich war es möglich, Silbermünzen und Silbermünzbarren aus Drittländern per günstiger Differenzbesteuerung zu kaufen. Diese Regelung will das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nun ganz offensichtlich abschaffen.

Online kursiert eine Publikation des BMF vom 27. September 2022 an die obersten Finanzbehörden der Länder, wonach die Differenzbesteuerung für Silbermünzen abzuschaffen ist. Dieses zunächst nur interne Schreiben hat bereits kurz nach Bekanntwerden für eine helle Aufregung unter Anlegern und Edelmetallhändlern gesorgt. Denn wenn die Differenzbesteuerung wegfällt, wird der Preis von Silbermünzen in Deutschland und anderen europäischen Ländern dramatisch ansteigen. Bereits jetzt sind die Aufpreise für entsprechende Bullionware aus Silber auf bis zu 45 Prozent gestiegen. Dabei ist die Neuregelung bislang noch nicht einmal in Kraft getreten oder offiziell bestätigt worden.

Was ist Differenzbesteuerung und wie wird sie angewendet?

Das Umsatzsteuergesetz (UstG) regelt, welcher Steuersatz auf welches Produkt erhoben werden muss und in welcher Höhe. Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen die festgesetzten Sätze auf Verbraucherprodukte oder Dienstleistungen aufschlagen und später an ihre Finanzverwaltung abführen. In Deutschland beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer 19 Prozent sowie 7 Prozent beim ermäßigten Steuersatz, der zum Beispiel die Grundnahrungsmittel oder Druckerzeugnisse betrifft.

Jedoch gibt es auch Ausnahmeregelungen und Sonderformen. Dazu gehört die Differenzbesteuerung nach § 25a Absatz 3 des UstG aus 2014. Sie ermöglicht, dass Händler nicht den vollen Mehrwertsteuersatz auf Produkte erheben müssen, die aus Nicht-EU-Staaten bezogen wurden, sondern lediglich die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis besteuern. Das Resultat sind deutlich reduzierte Endkundenpreise. Ursprünglich war dies für den Gebraucht- und Sammlermarkt vorgesehen, da die Produkte ja bereits in der Vergangenheit versteuert wurden. Allerdings konnte die Regelung aufgrund von uneindeutigen benannten Kriterien bislang auch bei neuen Silbermünzen und Barren mit Münzemblem angewendet werden.

Silberpreis Chart - Silber-Spotkurs

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Was besagt das Schreiben des BMF?

Bullionmünzen und Münzbarren aus Silber, die von den Edelmetallhändlern im Großhandel oder direkt bei den internationalen Prägestätten als Neuware eingekauft und an Endkunden verkauft werden, fallen jedoch nicht unter numismatische Produkte. Das öffentlich zugängliche BMF-Schreiben fordert daher, dass die Differenzbesteuerung zukünftig nur noch auf Münzen anzuwenden ist, die “Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert” darstellen und die “Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.”

Weiterhin heißt es in dem Schreiben, dass das Umsatzsteuergesetz keine ermäßigte Besteuerung von Münzen vorsieht, die keine Sammlungsstücke sind. Unmissverständlich lautet der Zusatz: “Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.”

Was bedeutet die Gesetzesänderung für Anleger?

Konnten Investoren oder Sammler ihre Silbermünzen dank Differenzbesteuerung bislang vergünstigt kaufen, müssen sie bei Wirksamwerden der Gesetzesänderung mit erheblichen Preisanstiegen rechnen. Je nach Händlerangebot kann eine Münze der beliebten Sorte Australian Känguru aktuell mit einer Ersparnis von 7 bis 11 Prozent gekauft werden. Wenn hingegen die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent angesetzt werden muss, wird der Silberkauf um einiges teurer. Das bedeutet, dass Anleger zukünftig weniger Silber für ihr Budget kaufen können. Auch die Edelmetallhändler trifft dies hart, da sie langfristig mit Umsatzeinbußen rechnen müssen.

Darüber hinaus würden Silbermünzbarren an Attraktivität verlieren. Der Vorteil dieser in Deutschland entwickelten Sonderform bestand immer in der Möglichkeit, sie differenzbesteuert zu kaufen. Die Anpassung der Mehrwertsteuer hätte zur Folge, dass sie mit klassischen Silberbarren gleichgestellt wären.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine Übergangsfrist greift, bis zu der die alte Regelung weiterhin gilt. Doch obwohl die offizielle Bekanntgabe des Bundes noch aussteht, haben bereits einige Online-Fachhändler die Möglichkeit der Differenzbesteuerung aus ihren Angeboten entfernt und entsprechende Hinweise geschaltet. In “Die Welt” kritisiert Frank Schäffler von der FDP die geplante Neuregelung: “Das ist eine schlechte Nachricht für Bürger, die sich vor der galoppierenden Inflation schützen wollen.” Der Bundestagsabgeordnete fordert außerdem, dass die Anordnung nochmals geprüft werden soll.

Möglichkeiten, Silber mehrwertsteuerfrei zu kaufen

Die Differenzbesteuerung ist allerdings nicht die einzige Chance, Silberprodukte günstig zu erwerben. Anleger haben die Möglichkeit, Silber in einem Drittstaat, wie zum Beispiel in der Schweiz, Großbritannien oder Kanada zu kaufen und direkt in ein Zollfreilager anliefern zu lassen. Solange das Silber das Transitlager nicht verlässt, fällt keine Umsatzsteuer an. Das gilt auch bei einem Verkauf ohne Warenbewegung. Erst wenn die Münzen oder Barren aus dem Zollfreilager ausgeführt werden, fällt die landesübliche Mehrwertsteuer an. Bei der Einfuhr nach Deutschland ist zusätzlich die Differenz zum geltenden Umsatzsteuersatz zu entrichten.

Fazit: Die Abschaffung der Differenzbesteuerung bedeutet nicht das Ende von Silber!

Die Beendigung der Differenzbesteuerung bei Silbermünzen und Silbermünzbarren hätte zur Folge, dass Anleger und Sammler künftig tiefer in die Tasche greifen müssen oder weniger kaufen können. Andererseits ändert die Neuregelung nichts an der Tatsache, dass es sich um hochwertige Anlageprodukte handelt, die als Inflationsschutz oder zum Vermögensaufbau geeignet sind. Wer also generell vom weißen Edelmetall überzeugt ist, wird auch weiterhin in Silbermünzen investieren oder die Kollektion erweitern.

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