Welche Steuern fallen auf Gold, Silber und andere Edelmetalle an?

Edelmetalle sind ein sicheres Investment in die Zukunft. Doch wie verhält es sich mit Mehrwertsteuer, Abgeltungssteuer oder Differenzbesteuerung? Wann fallen Abgaben an und wie lassen sich Steuern legal umgehen?
Welche Steuern fallen auf Gold, Silber und andere Edelmetalle an?

Anleger, die in physisches Gold investiert haben, sind beim Kauf von Münzen oder Barren fein raus, denn es fällt keine Mehrwertsteuer an. Anders verhält es sich beim Erwerb von Silber oder anderen Weißmetallen. Hier zieht der Staat die gesetzliche Mehrwertsteuer ein und Investoren erhalten weniger Bullionware für ihr Anlagekapital. Umgehen lässt sich dies ganz oder teilweise über den differenzbesteuerten Einkauf oder durch die Unterbringung in einem Zollfreilager. Wer jedoch sein Edelmetall kurz nach dem Erwerb wieder veräußern will, muss seine Gewinne versteuern – was ebenfalls auf Gold und Goldpapiere zutrifft. Unser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Edelmetall-Steuern und wie Sie diese ggf. vermeiden können.

Mehrwertsteuer und warum Gold davon befreit ist

Wie bei den meisten Handelsprodukten ist der Kauf von Edelmetallen mehrwertsteuerpflichtig. Goldprodukte sind davon seit 1993 in Deutschland und seit 2000 auch innerhalb der Europäischen Union (EU) ausgenommen – sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Goldbarren müssen lediglich einen Feingehalt von 995/1000 aufweisen. Bei Goldmünzen sind die Auflagen differenzierter. Ihr Feingehalt muss mindestens 900 Tausendstel betragen, sie dürfen nicht vor dem 19. Jahrhundert geprägt worden sein und im Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Darüber hinaus darf ihr Preis nicht mehr als 80 Prozent über dem aktuellen Goldpreis liegen. Medaillen und andere Ehrenzeichen aus Gold werden nicht als Münzen eingestuft und sind daher nicht mehrwertsteuerfrei. Als Faustregel gilt: klassisches Anlagegold ist nach §25c Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerbefreit.

Hintergrund, weshalb Investmentgold von der Mehrwertsteuer befreit ist, liegt in der Umsetzung der Richtlinie 98/80EG vom 12. Oktober 1998 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Ziel der Bestimmung ist es, Gold als Vermögenswert zu fördern.

Wer sein Kapital jedoch in Silber oder andere weiße Edelmetalle anlegen möchte, muss in Deutschland und den EU-Ländern Mehrwertsteuer zahlen. Bis 2013 galt noch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Seither wird der aktuelle Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet. Darüber hinaus können Silbermünzen und Silbermünzbarren heute vielfach differenzbesteuert erworben werden. Zudem ermöglicht die Unterbringung in einem Zollfreilager den Kauf ohne MwSt.

MwSt.-Übersicht nach Edelmetall-Produkten

Wenn Sie auf ein Produkt klicken, erhalten Sie weitere Informationen und können Angebotspreise in dieser Kategorie vergleichen:

Edelmetall-Produkt Regelsteuersatz mögl. Differenzbesteuerung
Goldmünzen 0 % nein
Goldbarren 0 % nein
Münzbarren aus Gold 0 % nein
Tafelbarren aus Gold 0 % nein
Goldgranulat 19 % nein
Silbermünzen 19 % ja
Silberbarren 19 % nein
Münzbarren aus Silber 19 % ja
Tafelbarren aus Silber 19 % nein
Silbergranulat 19 % nein
Platinmünzen 19 % ja
Platinbarren 19 % nein
Tafelbarren aus Platin 19 % nein
Palladiummünzen 19 % nein
Palladiumbarren 19 % nein
Tafelbarren aus Palladium 19 % nein
Kupfermünzen 19 % nein
Kupferbarren 19 % nein

Differenzbesteuerung für Silberanlagen

Im Gegensatz zu Silberbarren können Silbermünzen und Silbermünzbarren seit 2014 vergünstigt mit Differenzbesteuerung nach §25a UStG erworben werden. Dazu bezieht der Edelmetallhändler seine Ware aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland. Zum Beispiel American Eagle aus den USA, Maple Leaf aus Kanada oder Perth Mint-Känguru aus Australien. Er verzollt seine Ware ordnungsgemäß mit 7 Prozent und kann dann die nicht gezahlte Vorsteuer seinem Einkaufspreis hinzuzurechnen, anstelle sie erstatten zu lassen.

Bei einem Verkauf muss der Händler dann nicht mehr die 19-prozentige Regelmehrwertsteuer auf den Nettoverkaufspreis erheben, sondern lediglich auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Dadurch erhöht sich der Kaufpreis für den Endkunden (seit 2013) nicht um volle 12 Prozentpunkte, sondern je nach Angebot deutlich darunter. Grund dafür sind die geringen Handelsmargen bei Edelmetallen.

Diese Silber-Anlageprodukte können mit Differenzbesteuerung gekauft werden:

Weiße Edelmetalle steuerfrei im Zollfreilager unterbringen

Für Anleger, die ihr Silber, Platin oder Palladium komplett mehrwertsteuerfrei einkaufen möchten, empfiehlt sich eine Lagerung im Zollfreilager. Dies kann sich in Deutschland befinden oder in einem Drittland, wie zum Beispiel in der Schweiz oder in Singapur. Investoren können ihre Weißmetalle bei einem Edelmetallhändler zum Nettopreis kaufen und im Zwischenlager deponieren lassen. Zollfreilager sind zugelassene und staatlich überwachte Lagerstätten, in welchen Münzen und Barren unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden.

Mehrwertsteuer und Zollgebühren fallen nur dann an, wenn die Ware tatsächlich ausgeliefert wird. Der Kunde behält sämtliche Eigentumsrechte an seinem Edelmetall, kann dies aber selbst nicht in Augenschein nehmen oder verwalten. Ein mehrwertsteuerfreier Verkauf ist jederzeit möglich, zum Beispiel an einen Händler oder einen anderen Anleger, der ebenfalls ein Zollfreilager nutzt.

  • Hinweis: Anleger sollten bedenken, dass zwar die Mehrwertsteuer gespart wird, dafür aber Lager- und Handling-Kosten anfallen. Jedoch empfiehlt sich je nach Edelmetallmenge ohnehin eine externe Lagerung.

Abgeltungssteuer und Spekulationssteuer beim Verkauf

Wer in Edelmetalle investiert sollte ebenfalls bedenken, dass bei einer Veräußerung von Gold- und Silberprodukten unter Umständen Einkommensteuern geleistet werden müssen.

Damit ist die sogenannte Abgeltungssteuer gemeint, die früher auch unter dem Begriff Kapitalertragssteuer bekannt war. Darunter fallen in erster Linie Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden oder Zinserträgen.

Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen müssen im ersten Jahr nach dem Erwerb in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es fällt eine Spekulationssteuer an. Allerdings gibt es einen Freibetrag in Höhe von jährlich 600 Euro. Nach einer Haltedauer von 12 Monaten bleiben die Erträge komplett steuerfrei. Das gilt übrigens auch für Gold-ETFs wie »Xetra-Gold« oder »EUWAX Gold II«. Zwar gab es im Sommer 2020 Bestrebungen seitens der Bundesregierung, diese grundsätzlich wie klassische Wertpapiere zu versteuern, jedoch wurde dieser Abschnitt aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes für 2021 wieder gestrichen. Grund: Insbesondere Privatanlegern würde die Möglichkeit genommen, günstig und transparent in Gold zu investieren.

Fazit: Steuern sparen mit Köpfchen

Der Fiskus hält zwar auch beim Edelmetallkauf oder -verkauf seine Hände auf, jedoch lassen sich Mehrwertsteuer sowie Steuern aus Kapitaleinkünften mit etwas Planung minimieren oder komplett vermeiden – und das sogar völlig legal.

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